„Die Entlastung wurde vertagt.“ Das berichtete Bürgermeister Markus Winklhofer (CSU/CBV) kurz vor der öffentlichen Sitzung am Dienstagabend sichtlich frustriert. Von 2017 bis 2021 stehen die Beschlüsse dafür aus, 2018 wurde die Entlastung des Bürgermeisters gar verweigert. Am Dienstag scheiterte ein erneuter Vorstoß.
Hinter verschlossenen Türen, noch vor der öffentlichen Sitzung wurde der Punkt auf einen Geschäftsordnungsantrag hin von der Tagesordnung genommen. Eine Mehrheit des Gemeinderats war dafür, die Sache zu vertagen. Die Begründung für den Antrag war laut Winklhofer, dass der in Teilen neu zusammengesetzte Rechnungsprüfungsausschuss erst noch Gelegenheit bekommen soll, sich mit der Thematik auseinanderzusetzen.
Allerdings ist die Sache aus Sicht der Rechtsaufsichtsbehörde am Landratsamt ziemlich eindeutig. In einer Stellungnahme zur Feststellung der örtlichen Rechnungsprüfung heißt es, der Bürgermeister habe einen Rechtsanspruch auf die Entlastung durch den Gemeinderat, wenn keine schwerwiegenden Verstöße vorliegen. Die seien hier nicht festzustellen.
Außerdem kann die Rechtsaufsichtsbehörde laut Gemeindeordnung rechtswidrige Beschlüsse beanstanden und deren Aufhebung oder Änderung verlangen. „Bei Nichterfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben oder Verpflichtungen kann die Rechtsaufsichtsbehörde die Gemeinde zur Durchführung der notwendigen Maßnahmen auffordern, heißt es in Artikel 112. Sprich: Im Notfall könnte das Landratsamt für die Entlastung des Bürgermeisters sorgen.
Einstimmig festgestellt hat der Gemeinderat am Dienstag die Jahresrechnungen für 2017 bis 2021. Die Rechtsaufsicht hatte darauf hingewiesen, dass einem solchen Beschluss keine rechtlichen Gründe entgegenstehen. Von 2019 bis 2021 gab es vor allem Unstimmigkeiten wegen der Auflösung der sogenannten Haushaltsreste, allerdings hatten sich mehrere Sachverständige damit befasst.